Notar
Der Notar beurkundet Rechtsgeschäfte. Bestimmte dieser Rechtsgeschäfte, z.B. Grundstücksgeschäfte müssen notariell beurkundet werden. Der Notar ist dabei zur Unabhängigkeit verpflichtet.
Der Notar beurkundet Rechtsgeschäfte. Bestimmte dieser Rechtsgeschäfte, z.B. Grundstücksgeschäfte müssen notariell beurkundet werden. Der Notar ist dabei zur Unabhängigkeit verpflichtet.