#4,98 % Mietzins p.a.

Eppelheim – Heidelberg Senioren-Zentrum Haus Edelberg

Einheiten: 68 (1 Verfg.)
Baujahr: 2001
  • Sofort Miete
  • Zentrale Lage
  • Bestand
Karte
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AngebotArt: Pflegeimmobilie (förderungswürdige Sozialimmobilie laut XI. Sozialgesetzbuch). Kauf eines Pflegeappartements nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), vererbbares und in das Grundbuch eingetragenes Eigentum.
LagePeter-Böhm-Straße 48, 69214 Eppelheim
(ca. 15.359 Einwohner)
Objekt68 Einheiten (1 im Verkauf)
ca. 19,3 % Grundstücksanteil
BaujahrDas Objekt wurde im Jahr 2001 fertiggestellt.
Größe Einheiten56,32 m²
BetreiberHaus Edelberg Dienstleistungsgesellschaft für Senioren mbH, bis 30.6.2026 verpachtet. ...mehr
MietvertragPachtvertrag bis 30.06.2026 + 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption
12,23 € Miete pro m²/Monat (kalkuliert)
Verwalterkosten WEG + SE/Jahr: 175,00 €
Instandhaltung m²/Jahr: 6,00 € (kalkuliert)
Indexierung66 % Indexierung (Wertsicherung des Mietzinses)
Beginn MieteSofort, nach Kaufpreiszahlung
Kaufpreis166.000 €
Kaufpreis ca. 2.947 €/m² ohne Einrichtung
Der Kaufpreis ist sofort fällig.
Mietzins p.a.Der anfängliche Mietzins bezogen auf die Jahresmiete oder monatliche Mietausschüttung beträgt 4,52 % p.a. auf den Gesamtkaufpreis (ohne Nebenkosten), auch bei Leerstand.
Nebenkosten5,00 % Grunderwerbsteuer
Keine weiteren Maklergebühren
ca. 2 % Notar- und Gerichtskosten
SteuerAbschreibung i. d. R. 2 % der Gebäudeherstellungskosten über 50 Jahre sowie besondere Abschreibung der Außenanlage und Einrichtungskosten, steuerliche Effekte sind individuell zu ermitteln.

Energiedaten

EnergieausweistypBedarfsausweis
EnergieeffizienzklasseD
EnergieträgerFernwärme
Endenergiebedarf115,4 kWh/(m²a)
Baujahr2001

Besonderheiten

Der Kaufpreis ist sofort fällig.

Das Objekt befindet sich auf einem Erbbaugrundstück. Der Erbbauzins ist bei der angegebenen Miete/Pacht bereits abgezogen. Es fallen in diesem Punkt keine weiteren Kosten an.

Betreiber-Homepage der Einrichtung: https://haus-edelberg.de/unsere-haeuser/senioren-zentrum-eppelheim/

Beschreibung

Das Seniorenzentrum setzt sich aus 3 Häusern zusammen: Der Wohn-und Pflegestift in Haus A und B mit 26 Einzelzimmern und 42 Doppelzimmern sowie Haus C mit 21 betreuten Seniorenwohnungen. Die Anlage ist 2001 fertiggestellt worden.

Lagebeschreibung

Auf Karte anzeigen

Eppelheim befindet sich in der Rheinebene vor den Toren Heidelbergs im Rhein-Neckar-Dreieck. Die Stadt liegt an der A5 Frankfurt-Karlsruhe. Nach Schwetzingen sind es 5 km, nach Wiesloch-Walldorf und Mannheim jeweils 15 km.

Das Objekt befindet sich zentrumsnah in der Peter-Böhm-Straße.

Betreiber / Pachtvertrag

Pachtvertrag bis 30.06.2026 + 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption

Meine Berechnung
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Nr.GrößeMietzins p.a.KaufpreisStatus 
WE 0156,32 m²4,98 %166.000 €FreiBerechnen Anfragen
Die Haus Edelberg-Unternehmensgruppe wurde im Jahr 1980 ins Leben gerufen und besteht mittlerweile aus 14 Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit insgesamt über 1.600 Pflegeplätzen. Den uns anvertrauten Menschen begegnen wir mit Würde und Respekt.
NameHaus Edelberg Dienstleistungsgesellschaft für Senioren mbH
StraßeBannwaldallee 60
PLZ76185
OrtKarlsruhe
Internetwww.haus-edelberg.de
Zur Zeit ist leider kein Steckbrief vorhanden.

Allgemeines

In der Vergangenheit konnte man sich mit dem Erwerb von Immobilien weitgehend gegen Kaufkraftverlust und Inflation absichern. Langfristige Entwicklungen der Immobilienpreise unterliegen zum Teil jedoch hohen Schwankungen. Die beim Kauf anfallenden Nebenkosten, Vertriebs- und Finanzierungskosten führen bei einem frühzeitigen Verkauf zu nachteiligen Ergebnissen. Projektspezifische Angaben zum konkreten Objekt liefert der Verkäufer der Immobilie. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es gelten allein die Angaben aus den Kaufvertragsunterlagen.

Wirtschaftliches und steuerliches Ergebnis

Werbungskosten sowie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung und die dargestellten steuerlichen Ergebnisse der Anlage aus der Beispielrechnung stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die jeweils zuständige Finanzbehörde. Änderungen in der Praxis der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der Steuergesetze sind möglich. Die Höhe der steuerlichen Auswirkungen der Investition richtet sich nach der persönlichen Situation des Erwerbers.

Die Steuerberechnungen aus der Musterberechnung werden auf der Grundlage erstellt, dass die Immobilienanlage nicht unter die Regelungen des §15b EStG fällt. In Einzelfällen kann bei Anwendung der Vergleichsrechnung nach §2 Abs. 6, §31, §36 Abs. 2 EStG eine geringere festzusetzende Einkommensteuer ermittelt werden. Die Tarifberechnung der Einkommensteuer erfolgt gem. §32a EStG. Die vorliegende Beispielrechnung hat aufgrund der Vielzahl der steuerlichen Besonderheiten des EStG nicht für jede individuelle Einkommenssituation und -kombination Gültigkeit, z. B. bei der Anwendung der §32b, und §34 EStG. Die Musterberechnung stellt keine steuerliche Beratung dar, diese ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Lassen Sie deshalb Ihren steuerlichen Berater auf Basis der aktuellen Steuergesetzgebung die für Ihre Einkommenssituation gültigen, relevanten Vorschriften überprüfen.

Inflation, Wertsteigerung, Mietsteigerung

Angaben zur Inflation und einer daraus in die Zukunft hochgerechneten Miet- und Wertsteigerung basieren auf Ihren Angaben und sind unverbindliche Annahmen. Die für die Berechnung getätigten Angaben können für die Zukunft nicht garantiert werden. Die angenommenen Ergebnisse unterliegen der künftigen Steuergesetzgebung. Die für Ihre persönliche Situation maßgebenden Steuerregelungen, insbesondere Einkommensteuer sind von Ihnen zu beachten.

Konditionen der Finanzierung

Bei den Angaben zur Finanzierung handelt es sich um kein verbindliches Finanzierungsangebot. Konditionen der Finanzierung werden zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme von Ihrem Kreditinstitut festgelegt und können von den in der Musterberechnung ausgewiesenen Werten abweichen. Das ausgewiesene Ergebnis kann sich, abhängig von der beim Erwerb gewählten Tilgungsvariante und den übrigen Finanzierungskonditionen, ändern. Die Tilgungshöhe richtet sich dabei nach der entsprechenden Bruttofinanzierung. Abweichungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen können sich durch verschiedene Berechnungs- und Verrechnungsmethoden ergeben. Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren kann ein Damnum in Höhe von bis zu 5 v.H. als Werbungskosten angesetzt werden. Der darüber hinausgehende Teil ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen. Falls diese Regelung für die vorliegende Berechnung zutrifft, wird diese Verteilung aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen, die steuerlichen Ergebnisse können daher durch den unterschiedlichen Werbungskostenansatz des Damnums von den ausgewiesenen Ergebnissen der Musterberechnung abweichen. Die tatsächlichen aus der Finanzierung entstehenden Werbungskosten müssen Sie durch Ihren steuerlichen Berater für Ihren Einzelfall berechnen lassen.

Angabenvorbehalt

Die Berechnung stellt ein reines Musterbeispiel unter Ausschluss jeglicher Rechts- und Steuerberatung dar. Eine Übertragbarkeit dieser Musterberechnung auf die tatsächliche finanzielle Situation des Erwerbers wird nicht garantiert. Die Angaben und Berechnungen der Musterberechnung wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen Vorschriften. Abweichungen oder Änderungen können aufgrund von Auslassungen, Zusammenfassungen, Irrtümern o.ä. oder durch abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis oder auch der persönlichen finanziellen Situation des Erwerbers eintreten und berühren nicht die Wirksamkeit des Kaufes. Für das Erreichen der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird keine Gewähr übernommen. Von dieser Beispielrechnung abweichende Angaben oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Vertragspartner. Die Angaben im gültigen zugehörigen Kaufvertrag und der Teilungserklärung sind im Einzelfall immer maßgebend.